Buslinien müssen erhalten bleiben

Aktiv geht davon aus, dass die Überlandbusse sowie die Stadtbuslinie 55 weiter, d.h. auch bei einer evtl. Realisierung der Linie 8, verkehren müssen.

Die Überlandbusse, sowie die Buslinie 55 unterliegen dem Rechtsregime des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Die Straßenbahn, bzw. Eisenbahn der Linie 8, unterliegt in Niedersachsen dem Allgemeinen Eisenbahngesetz. (AEG). Das AEG ist unabhängig vom PBefG. Somit kann das AEG nicht einfach das PBefG verdrängen.

So ist es auch im Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 07.11.2019 zu lesen. Dort findet sich unter Rz. 15, Buchstabe b), Satz 2,: „Es bewirkt im planfestgestellten Abschnitt – und darüber hinaus – eine Verbesserung des Verkehrsangebotes, die mit den in § 1 Abs. 1 Satz 1 AEG niedergelegten Zielen übereinstimmt. Der Planfeststellungsbeschluss stellt als Planungsziel heraus, zusätzlich zur vorhandenen Busverbindung eine pünktliche, umsteigefreie und schnelle Direktverbindung zwischen den Gemeinden Stuhr und Weyhe und der Bremer Innenstadt zu schaffen, die unabhängig vom Individualverkehr ist.“

Daraus ist nicht zu erkennen, dass die Linie 8 die vorhandenen Buslinien ersetzen soll, geschweige denn darf. Es bleibt den Betreibern der BTE / BSAG freigestellt, ob sie neue Haltestellen im Bereich der Bassumer oder Syker Straße einrichten, damit potenzielle Fahrgäste vom Bus in die Bahn wechseln können. Die Fahrgäste, die weiterhin umsteigefrei und schneller aus Richtung Bassum oder Syke bis zum Bremer Hauptbahnhof fahren wollen, muss man dieses Recht auch zugestehen. Ansonsten wäre es eine gerichtlich angeordnete Verdrängung im Bereich der Personenbeförderung.

Ein Auflassen von bisher etablierten Busverbindungen würde die Qualität des ÖPNV in den Gemeinden Stuhr und Weyhe deutlich verschlechtern. Ein Erreichen des Bahnhofs Kirchweyhe aus Richtung Brinkum, wie es derzeit mit der gut angenommenen Schnellbuslinie 1290 möglich ist, würde somit zu Gunsten des Prestigeprojekt Linie 8 unterbunden. In den Ortsteilen Moordeich und Alt-Stuhr würde der ersatzlose Wegfall der Linie 55 die Erschließung dramatisch verschlechtern. Das Siedlungsgebiet um die am stärksten frequentierte Haltestelle „Schule Moordeich“ der Linie 55 würde komplett von ÖPNV abgekoppelt.

Die Planung der Linie 8 konterkariert alle Ziele der angestrebten Verkehrswende!

Die Nachfrage wird mit vorhandenem Angebot abgedeckt!

In einer Studie mit dem Titel: „Studie der Machbarkeit für eine ÖPNV-Anbindung Thedinghausen auf der Trasse der BTE“ haben Studenten der Hochschule Bremen kürzlich untersucht, ob die Gleise von Thedinghausen über Weyhe auch für Personenverkehr nutzbar sind. In dem Artikel „Auf den Schienen bis nach Bremen“ hat die Regionale Rundschau am 30.09.22 darüber berichtet. Es wurde untersucht, welche technischen Voraussetzungen nötig sind, ob die Infrastruktur solch ein Vorhaben zulässt und wie hoch die Kosten sein könnten.

Für die Untersuchung haben die Studenten zunächst betrachtet, welche Möglichkeiten es derzeit gibt, von Thedinghausen aus nach Bremen zu kommen. In einem nächsten Schritt wurde dann betrachtet, ob und wie eine Reaktivierung der bestehenden Bahnverbindung zwischen Thedinghausen und Leeste aussehen könnte. Insgesamt wurden zehn Varianten entwickelt, die unterschiedliche Bewertungskriterien beinhalten.

In der Vorzugsvariante würde zwischen Thedinghausen, Leeste (Hagener Straße) und Bahnhof Kirchweyhe eine Eisenbahn pendeln. In Leeste könnten Fahrgäste dann in die Linie 8 einsteigen oder vom Bahnhof Kirchweyhe mit der Bahn nach Bremen kommen.

In ihrem Ergebnis kommen die Autoren der Bachelorarbeit zu dem Schluss, dass sich die Attraktivität für die Reisenden nicht verbessern würde. Die Reisezeit nicht wird sich nicht verkürzen und die Umsteigehäufigkeit nimmt zu!

Die Nachfrage wird mit vorhandenem Angebot abgedeckt! Als Alternative wird die Einrichtung eine Schnellbus-Verbindung, bei der Thedinghausen an Weyhe/Bremen angebunden wird, einzurichten.

Eine objektive Untersuchung würde mit großer Sicherheit ein ähnliches Ergebnis für die geplante Verlängerung der Linie 8 liefern, für die in mehr als zwanzig Jahren Planung nie eine Bedarfsanalyse durchgeführt wurde.

Klägliche Auslastung der Linie 8

Für die Linie 8 sind in der Zeit von 6 bis 20 Uhr 6 Fahrten je Stunde (Hin und Rück) geplant. Das ergibt  pro Tag 84 Fahrten dazu kommen noch 16 Fahrten außerhalb dieser Zeit. Ausgehend von 100 Fahrten pro Tag und einer Tramkapazität von 248 Plätzen, ergibt sich mit den sehr optimistisch prognostizierten 3000 Fahrgästen am Tag eine Auslastung der Bahn von ca. 12 %, d.h. 88 % der Fahrgastkapazität bleibt ungenutzt. Eine Gleichverteilung der Fahrgäste über den Tag ist jedoch nur eine grobe Abschätzung.

Im ÖPNV wird zwischen Hauptverkehrszeit (HVZ), Nebenverkehrszeit (NVZ) und Schwachverkehrszeit (SVZ) unterschieden. Laut einiger Quellen beträgt die HVZ täglich zweimal 2,5 h mit jeweils ca. 35% Fahrgastanteil. Die Kapazität des „Nordlichts“ (GT8N-2 SIEMENS AVENIO) beträgt lt. BSAG Homepage 248 Fahrgäste, davon 99 Sitzplätze. Mit diesen Zahlenergibt sich dann in der HVZ auf eine Auslastung von ca. 28% (2100 Fahrgäste geteilt durch 30 Fahrten mit 248 Plätzen), in der übrigen Zeit sind es ca. 5%. Die Auslastung der Linie wäre in der Tat eine Katastrophe!

Die Abschätzung zeigt eindeutig, dass der Betrieb der Linie 8 weder ökonomisch noch ökologisch zu rechtfertigen wäre. Der Einsatz von E-Bussen wäre bedarfsdeckend und außerdem deutlich kostengünstiger bei zugleich besserer Erschließung und höherer Flexibilität.