Mit großer Sorge nimmt die Bürgerinitiative „Aktiv-Stuhr“ die Baumfällungen entlang der geplanten Trasse der Linie 8 zur Kenntnis (siehe Berichte in der Regionalen Rundschau und der Kreiszeitung). Unter Verweis auf Sicherheitsaspekte erfolgten im Umfeld des Biotops Moordeich sowie entlang der Stuhrer Landstraße und des Rodendamms umfangreiche Gehölzarbeiten.

Zwar ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit unbestritten ein hohes Gut. Allerdings entsteht aus unserer Sicht der Eindruck, dass die durchgeführten Maßnahmen weit über punktuelle Gefahrenabwehr hinausgehen. Einzelne umgestürzte Bäume werden als Begründung für umfassende Eingriffe herangezogen, ohne dass bislang transparent dargelegt wurde, welche konkreten Bäume akut standsicherheitsgefährdet waren und welche fachgutachterlichen Kriterien zur Anwendung kamen.

Besonders kritisch sehen wir:

  • die pauschale Argumentation mit „zunehmenden Wetterextremen“ und „feuchten Bodenverhältnissen“, ohne differenzierte Einzelfallprüfung öffentlich nachvollziehbar darzustellen,
  • die Eingriffe in sensiblen Bereichen wie dem Biotop Moordeich, das als ökologisch wertvoller Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten gilt,
  • die zeitliche Koppelung der Maßnahmen an den Ausbau der Straßenbahnlinie 8, wodurch der Eindruck entsteht, dass infrastrukturelle Erwägungen Vorrang vor Naturschutzbelangen erhalten.

Die angekündigten Ersatzpflanzungen, deren Ort und Umfang nicht näher erläutert werden, und die Entwicklung einer „Artenschutzhecke“ können den Verlust alter, ökologisch bedeutsamer Bäume kurzfristig nicht kompensieren. Jahrzehnte gewachsene Strukturen lassen sich nicht durch Neuanpflanzungen ersetzen. Auch das Belassen von Totholz im Gebiet stellt keinen gleichwertigen Ausgleich für gesunde Altbäume dar.

Wir befürchten eine schleichende Entwertung gewachsener Grünstrukturen entlang der historischen BTE-Trasse im Zuge des Projekts Linie 8.

Die Bürgerinitiative fordert daher eine transparente Offenlegung aller Gutachten, sowie vot Ort eine Nachpflanzung entsprechend der Vorgaben der Baumschutzsatzung der Gemeinde Stuhr.

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