Bundesnetzagentur: Nur musealer Verkehr
In einem Schriftwechsel mit der Bundesnetzagentur wurde von „Aktiv“ eine Befreiung der Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn GmbH (BTE) von Vorschriften / Vorgaben des Eisenbahnregulierungsrechts hinterfragt. Die Bundesnetzagentur bestätigte in einer Antwortmail vom 07.10.22,