Die diesjährige Mitgliederversammlung wurde von einer zufriedenstellenden Anzahl der Mitglieder besucht. Neben den abzuarbeitenden Regularien stand insbesondere der Bericht der Vorstands im Vordergrund.
Am 06.11.2024 fand eine Podiumsdiskussion der Interessengemeinschaft Stuhrer Unternehmen (ISU) mit Verkehrssenatorin Özlem Ünsal (Bremen) und Bürgermeister Stephan Korte statt. Zum ersten Mal in knapp einem Vierteljahrhundert Planungszeit gab es eine öffentliche, kontroverse Diskussion zu diesem Thema, bei der sachliche Kritik in einer Vielzahl von Fragen vorgetragen wurde. Nach fast einem Vierteljahrhundert Planung an dieser umwegigen Linienverbindung gab es jedoch erneut keine belastbaren Fakten. Interessant war die von Bürgermeister Korte angegeben Fahrgastzahl von 2000 werktäglich. Vor einem Jahr hatte diese Zahl noch bei ca. 4000 gelegen.
Der Schwerpunkt dieses Jahres war eine intensive Korrespondenz mit Behörden betreffend Anfragen und Kritik zur Verlängerung der Linie 8:
- Bundesministerium für Verkehr und Digitales (BMDV), Berlin
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MV), Hannover
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
- Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG)
- Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (BMS) Bremen
- Bremen- Thedinghauser Eisenbahn GmbH (BTE)
Dem Verein Aktiv wurde die angeforderte Standardisierte Bewertung für die Linie 8 von der Gemeinde Stuhr, die Gesellschafterin der BTE ist, sowie von allen in Frage kommenden Behörden verweigert. Nach Übergabe des Fördermittelbescheides wurde die Standardisierte Bewertung mit geschwärzten Stellen von der BTE dem Verein übersandt.
Die Nutzen-Kosten-Analyse wurde auf Basis des vereinfachten Verfahrens für die Reaktivierung von Bahnstrecken durchgeführt. Die Anwendung ist allerdings nur bis zu einem Investitionsvolumen von max. 30 Mio.€ zulässig! Das Investitionsvolumen für die Linie 8 beträgt aktuell ca. 86 Mio. €; das angewendete Verfahren ist daher unzulässig!
In einem Antwortschreiben vom 21.10.2024 begründet das BMDV die Anwendung des vereinfachten Verfahrens damit, dass die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens zur Verlängerung der Linie 8 bereits im Jahr 2017 nach dem Regelverfahren bewertet wurde.
Ergänzend wird dazu vom BMDV ausgeführt, dass wegen erheblicher Verzögerungen im Planrechtsverfahren und einer entsprechenden Anpassung des Zeitplans für das Vorhaben eine Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Verlängerung der Linie 8 erforderlich geworden ist. Um den Zeitbedarf dafür in einem angemessenen Rahmen zu halten und keinen weiteren Verzug bei der Realisierung des Reaktivierungsvorhabens zu verursachen, wurde zwischen dem Vorhabenträger und den Zuwendungsgebern Land und Bund vereinbart, die erneute Untersuchung nach dem vereinfachten Verfahren durchzuführen. Eine derartige Vorgehensweise, die für kleine Vorhaben (bis 30 Mio. €) vermutlich ausreicht, kann für ein Projekt mit mindestens dreifachem Investitionsvolumen nicht hingenommen werden. Ein erforderlicher Wirtschaftlichkeitsnachweis, welcher im Kontext des GVFG auf der Grundlage des bundesweit einheitlichen Verfahrens der Standardisierten Bewertung erbracht werden muss, liegt hier nicht vor.
Ein Buskonzept als Alternative zur Straßenbahnbedienung, z.B. Einsatz von E-Bussen im 20-Minuten-Takt ist dabei zwingend zu betrachten.
Eine Folgekostenrechnung wurde bislang nicht veröffentlicht. Laut. der Std. Bewertung betragen die ÖPNV-Betriebskosten der Linie 8 ca. 5,7 Mio. € im Jahr. Laut einem Artikel in der Regionalen Rundschau vom 23.05.2024 beträgt das Betriebskostendefizit ca. 2,4 Mio. € im Jahr. Davon sind von der Gemeinde Stuhr anteilig ca. 228 T€ aufzubringen.
Die für die Linie 8 aufzubringenden Kosten sind damit lt. Bürgermeister Korte deutlich geringer als der Zuschussbedarf für die Buslinie 55 in Höhe von aktuell 540 T€. Dieser Vergleich führt in die Irre. Es sind die vom Steuerzahler aufzubringenden Kosten zu vergleichen; hier ca. 2,4 Mio. € für die Straßenbahn zu 0,54 Mio. € für die Buslinie 55. zzgl 0,05 Mio. € für das verbesserte Angebot der Buslinie 120. Für ein deutlich schlechteres ÖPNV-Angebot ist etwa das Vierfache an Betriebskostendefizit vom Steuerzahler aufzubringen.
Zum Planfeststellungsbeschluss (PFB) ist festzuhalten, dass eine Nachverfolgbarkeit der zugrundeliegenden Dokumentation nicht gegeben ist. Fakt ist auch, dass die schalltechnische Untersuchung nicht für das zum Einsatz kommen sollende Fahrzeug (GT8N-2) gültig ist. Sie gilt lediglich für das Vorgängermodell GT8N-1. Darüber hinaus enthält die PFB keine Ausnahmegenehmigung für die Bahnsteighöhen, die allerdings ohnehin unzulässig wäre. Damit gilt die für den Bahnverkehr zulässige Bahnsteighöhe von 0,38 m.
Weitere offene Punkte und Ungereimtheiten können der beigefügten Präsentation entnommen werden.
Das weitere Vorgehen wurde in einem Ausblick für das Jahr 2025 zusammengefasst. Der Vorstand wir sich weiterhin um die lückenlose Aufklärung aller offenen Punkte und Ungereimtheiten/Widersprüche kümmern.
Die standardisierte Bewertung nach dem vereinfachten Verfahren muss außer Kraft gesetzt werden. Damit Einhergehend ist eine Aufhebung des Förderbescheids zu erwirken.
Ein Buskonzept als Alternative zur Straßenbahnbedienung, z.B. Einsatz von E-Bussen im 20 –Minuten-Takt ist zwingend zu betrachten.
Im November /Dezember 2024 soll es eine Umfrage zu einem Busergänzungsangebot für die Linie 8 geben. Das Erfolgsmodell Line 55 muss als wesentlicher Bestandteil des ÖPNV-Angebots und aufgrund der deutlich besseren Erschließungswirkung erhalten bleiben. Eine zahlreiche Teilnahme ist von großer Bedeutung!
Bzgl. der Berichterstattung in der Presse sollte ggf. der Presserat angesprochen werden.
Die Inbetriebnahme der Linie 8: ist derzeit für Juli 2027vorgesehen. Die Kosten sind mittlerweile erneut gestiegen.
Ziel muss es sein, alle Ortsteile zu berücksichtigen, um den Verkehr an den Grenzen der Gemeinde zum Umland durch ein verbessertes ÖPNV-Angebot zu reduzieren. Das gelingt einzig mit einem Busverkehrssystem. Das wurde von der Mehrheit der Politiker nie in Erwägung gezogen
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