Nutzen-Kosten-Analyse der geplanten Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 und die voraussichtlichen Folgekosten ihres Betriebs

Der renommierte Wissenschaftler und ÖPNV-Experte Prof. Dr. Jürgen Deiters, Professor für Wirtschaftsgeographie i.R. der Universität Osnabrück, hat sich angesichts der jüngst veröffentlichten annähernden Verdopplung der Investitionskosten für die Linie 8 erneut mit diesem Thema beschäftigt.

Einige Aspekte seiner Betrachtung, deren komplette Version zum Download zur Verfügung steht, sind hier kurz zusammengefasst.

Aktuell (Anfang 2022) sollen sich die Kosten für die ortsfeste Infrastruktur zur Verlängerung der Linie 8 auf der BTE-Trasse von Bremen-Huchting bis Weyhe-Leeste auf 64,6 Millionen Euro belaufen. Die Standardisierte Bewertung des Vorhabens sollte erneut aktualisiert werden. Gegen eine solche Vorgehensweise spricht, dass sich seit Anfang der 2000er Jahre das ÖPNV-Angebot zwischen Bremen und dem südlichen Umland deutlich verbessert hat; des Weiteren hat sich seitdem ein grundlegender Wandel im Mobilitäts- und Verkehrsverhalten vollzogen, der bei der Verkehrsprognose nicht unberücksichtigt bleiben darf. Bei Anwendung der neuen Verfahrensanleitung wird sich erweisen, ob es plausibel ist, durch Reaktivierung einer alten Bahnstrecke, deren Verlauf nicht den heutigen Verkehrsorientierungen entspricht, von einer Verdreifachung des Fahrgastaufkommens auszugehen. 

Angesichts dieser massiven Erhöhung der Investitionskosten seit 2009 erübrigt sich eigentlich eine Neubewertung des Vorhabens, was nur bestätigen würde, dass das Vorhaben vom Nachweis seiner Förderwürdigkeit weit entfernt ist.

Das Platzangebot der Linie 8 wird im Durchschnitt nur zu 13% in Anspruch genommen; das gilt für den gesamten Streckenabschnitt bis Bf. Stuhr. Im weiteren Verlauf der Strecke nehmen die Besetzungszahlen der Straßenbahn von Haltepunkt zu Haltepunkt ab, so dass die Platzkapazität der Straßenbahn in Brinkum noch zu 10-12% und in Weyhe zu 5% und weniger ausgelastet ist.

Im Gutachten über die Finanzierung von Leistungskosten der öffentlichen Mobilität (kurz: Leistungskostengutachten) der Roland Berger GmbH und des VDV von 2021 werden die Betriebskosten einer Straßenbahn für 2018 mit 13,40 € € pro Zug-km angegeben. Wendet man diesen Kostensatz auf die verlängerte Linie 8 an, würden sich die jährlichen Betriebskosten bei einer Verkehrsleistung von 427.400 Zug-km auf 5,73 Mio. € belaufen. Bezogen auf die abgeschätzten Betriebskosten der Straßenbahn ergibt sich daraus ein Kostendeckungsgrad von 20%. Der VDV-Erhebung 2018 zufolge erzielten ÖPNV-Unternehmen in Deutschland einen Kostendeckungsgrad von 74,4%.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Planung eine völlig veraltete Prognose zugrunde liegt. Unter den gegebenen Voraussetzungen  könnte die Straßenbahn das Fahrgastaufkommen entlang der BTE-Strecke bestenfalls verdoppeln, nicht aber verdreifachen. Eine nur schwach ausgelastete Straßenbahn erzeugt hohe Defizite, die sich im vorliegenden Fall auf 4 bis 5 Mio. € pro Jahr belaufen können. Bezieht man Ausgleichzahlungen in dieser Höhe auf die Anzahl der beförderten Personen, kommt man zu dem ernüchternden Resultat, dass jede Fahrt mit der Straßenbahn mit 4 € subventioniert wird.

Insgesamt kommt Prof Deiters zu einem niederschmetternden Urteil hinsichtlich des verkehrlichen Nutzens und der Förderwürdigkeit dieser Linie. Dies wird auch durch Vergleich mit der Linie 4 in Lilienthal erhärtet, der den Befürwortern der Linie 8 als Warnung dienen sollte.

22. Ordentliche Mitgliederversammlung: Nachweis der Wirtschaftlichkeit der Linie 8 muss allgemein zugänglich gemacht werden!

Auf der 22. Ordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins „Aktiv“ lag der Schwerpunkt der Berichterstattung des Vorstands auf der kurzfristig anberaumten außerordentlichen Sitzung des Rates der Gemeinde Stuhr am 22.11.2023, auf der abweichend von den üblichen demokratischen Gepflogenheiten ohne die sonst übliche Vorberatung in einem Ausschuss ein Umsetzungs- und Finanzierungsbeschluss für die Linie 8 gefasst wurde.

Eine derartige Entscheidung lässt sich nur auf Basis nachprüfbarer Fakten treffen. Diese wurden abgesehen von der Kostenprognose und Förderkulisse in der Ratssitzung nicht vor gestellt. Einige ergänzende Informationen gab es lediglich auf kritische Nachfragen aus dem Publikum. Ansonsten überwog die seit Jahren gewohnte Geheimniskrämerei. Ein sehr unergiebiger Abend.

Ohne jegliche Diskussion bemühten die etablierten Parteien in ihren Statements nahezu alle Plattitüden und Halbwahrheiten zur Linie 8. Belastbare Fakten, die die Sinnhaftigkeit und Alternativlosigkeit dieser Linie belegen könnten, wurden nicht vorgetragen. Kritik gab es lediglich aus den Reihen der Besser-Fraktion. Die ohne Vorliegen des Wirtschaftlichkeitsnachweises erfolgte Zustimmung zur Beschlussvorlage durch die etablieren Parteien belegt erneut, dass die Planung der Linie 8 nie ergebnisoffen diskutiert wurde und es stets nur darum ging, in Stuhr um jeden Preis eine Straßenbahn fahren zu lassen. Nähere Einzelheiten lassen sich dem verlinkten Handout der Präsentation und dem  Protokoll des entsprechenden Tagesordnungspunktes entnehmen.

Weitere Punkte wie etwa geänderte Rahmenbedingungen, offene Punkte aus dem Planfeststellungsverfahren, Anforderungen an die Planung von Straßenbahnlinien sind ebenfalls im Handout aufgeführt.

Eine aktuelle Ausarbeitung von Prof. Deiters zur „Nutzen-Kosten-Analyse der geplanten Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 und die voraussichtlichen Folgekosten ihres Betriebs“ wurde auf der Versammlung kurz vorgestellt und wird in Kürze hier veröffentlicht werden.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bei der Planung der Linie 8 weiterhin von Wunschdenken, Schönfärberei und Geheimniskrämerei geprägt ist. Für das weitere Vorgehen ist es unabdingbar, dass der Nachweis der Wirtschaftlichkeit schnellstmöglich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Bei einem Anstieg der Investitionskosten auf mehr als das zweieinhalbfache müssen die dort eingegangenen Parameter einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Die Kosten-Nutzen-Analyse muss auf der Grundlage der Verfahrensanleitung Version 2016 neu erstellt werden – mit aktuellen Verkehrsdaten sowie Kosten- und Wertansätzen. Auch Planänderungen und veränderte Ausgangsbedingungen (Istzustand des ÖPNV-Angebots) müssen berücksichtigt werden.

Zu den Formalien ist noch anzumerken, dass alle Vorstandsmitglieder einstimmig in ihren Ämtern bestätigt wurden.

Offener Brief an die Ratsmitglieder der Gemeinden Stuhr und Weyhe

Mit einem Offenen Brief hat „Aktiv“ versucht, die Ratsmitglieder der Gemeinden Stuhr und Weyhe sowie die Öffentlichkeit vor weiteren notwendigen Ratsentscheidungen nochmals auf die nachweisbaren Nachteile der Linie 8 und Vorteile eines Bussystems hinzuweisen. Der Brief belegt, dass es mehr offene Punkte als geklärte Fragen und nach wie vor eine Vielzahl von Ungereimtheiten bei der Planung der Linie 8 gibt. Da die Berichterstattung der lokalen Presseorgane fast ausschließlich nur die ewig wiederkehrenden Darlegungen der Gemeindeverwaltung enthält, greift der auf überprüfbaren Fakten basierende Offene Brief aber auch neue Argumente wie geringe Auslastung der Bahn, veralteter Preisstand und Forderung nach einer aktuellen Standardisierten Bewertung auf, die zwangsläufig einen Vergleich der Linie 8 mit einer möglichen Busbedienung enthalten muss.

In einem Bericht der Kreiszeitung haben leider der Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden der etablierten Parteien nur mit zu erwartenden allgemeinen Statements auf den Offenen Brief reagiert, statt auf die dort angesprochenen noch zu erbringenden Nachweise für die Fortsetzung der Planung der Linie 8 einzugehen. Die Grünen lassen wissen zum Beispiel wissen, dass die neuere klimapolitische Bewertung durch den Bund der Verlängerung der Linie 8 entgegenkomme. Offen bleibt, warum eine schwerlastige und überwiegend schwach ausgelastete elektrische Straßenbahn für das Klima besser sein soll, als elektrische Busse. Dass nach mehr als zwanzig Jahren Planung immer noch keine belastbaren Kosten für diese Linie vorliegen. kann inzwischen nur noch als Skandal bezeichnet werden.

Die Redaktion der Regionalen Rundschau hat wegen angeblich fehlender neuer Erkenntnisse auf eine Veröffentlichung verzichtet. Dazu passt auch, dass der seit einigen Wochen regelmäßige Einsatz von Elektrobussen auf der Linie 55 von den Medien und der Gemeindeverwaltung verschwiegen wird.

Bundesnetzagentur: Nur musealer Verkehr

In einem Schriftwechsel mit der Bundesnetzagentur wurde von „Aktiv“ eine Befreiung der Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn GmbH (BTE) von Vorschriften / Vorgaben des Eisenbahnregulierungsrechts hinterfragt. Die Bundesnetzagentur bestätigte in einer Antwortmail vom 07.10.22, dass mit dem von „Aktiv“ zitierten Teilbeschluss vom 25.05.2021 (Verfahren BK10-17-0430_B) die BTE u.a. hinsichtlich Ihrer Haltepunkte („Personenbahnhöfe“) von der Anwendung von europäischen und deutschen Regulierungsvorschriften (ERegG bzw. Durchführungsverordnung (EU) 1017/2177) befreit bzw. ausgenommen wurde.

Laut Bundesnetzagentur war Grundlage für diese Entscheidung die zum Zeitpunkt der Entscheidung – und auf diesen Zeitpunkt kommt es nur an – museale Nutzung der Personenhaltepunkte. Eine andere Nutzung hat zum Zeitpunkt (25.05.2021) der Entscheidung nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur nicht stattgefunden! Für den Fall, dass zukünftig eine andere als ausschließlich museale Nutzung der Haltepunkte stattfindet, kann die Bundesnetzagentur die erteile Befreiung / Ausnahme widerrufen.

Hiermit bestätigt die Bundesnetzagentur, dass es auf der BTE-Strecke keinen Güterverkehr (zumindest in dem der Planfeststellung unterliegenden Streckenabschnitt) gibt!

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wurde die richtige Entscheidung des OVG Lüneburg bzgl. der Rechtsgrundlage der Planfeststellung verworfen. Diese Fehlentscheidung wurde durch die „wissentliche Falschaussage“ der Rechtsvertreter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) und der BTE herbeigeführt. Mit dem Urteil vom 20.01.22 das OVG Lüneburg in dieser Frage eingeknickt. Eine Blamage für die Verwaltungsgerichtsbarkeit hierzulande!

Angemerkt sei hier noch, dass in einer Veröffentlichung Prof. Dr. Urs Kramer die Richtigkeit der Entscheidung des OVG Lüneburg aus dem Jahr 2016 (Urteil vom 26.08.2016, Az. 7 KS 41/13) bestätigt wird. Insbesondere geht er noch auf die Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ein, deren Fehlen zweifelsfrei zu einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen musste. Die Ausführungen eines anerkannten Rechtsexperten lassen große Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.11.2019 aufkommen, dass die tatsächlichen Gegebenheiten völlig ignoriert!

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Buslinien müssen erhalten bleiben

Aktiv geht davon aus, dass die Überlandbusse sowie die Stadtbuslinie 55 weiter, d.h. auch bei einer evtl. Realisierung der Linie 8, verkehren müssen.

Die Überlandbusse, sowie die Buslinie 55 unterliegen dem Rechtsregime des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Die Straßenbahn, bzw. Eisenbahn der Linie 8, unterliegt in Niedersachsen dem Allgemeinen Eisenbahngesetz. (AEG). Das AEG ist unabhängig vom PBefG. Somit kann das AEG nicht einfach das PBefG verdrängen.

So ist es auch im Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 07.11.2019 zu lesen. Dort findet sich unter Rz. 15, Buchstabe b), Satz 2,: „Es bewirkt im planfestgestellten Abschnitt – und darüber hinaus – eine Verbesserung des Verkehrsangebotes, die mit den in § 1 Abs. 1 Satz 1 AEG niedergelegten Zielen übereinstimmt. Der Planfeststellungsbeschluss stellt als Planungsziel heraus, zusätzlich zur vorhandenen Busverbindung eine pünktliche, umsteigefreie und schnelle Direktverbindung zwischen den Gemeinden Stuhr und Weyhe und der Bremer Innenstadt zu schaffen, die unabhängig vom Individualverkehr ist.“

Daraus ist nicht zu erkennen, dass die Linie 8 die vorhandenen Buslinien ersetzen soll, geschweige denn darf. Es bleibt den Betreibern der BTE / BSAG freigestellt, ob sie neue Haltestellen im Bereich der Bassumer oder Syker Straße einrichten, damit potenzielle Fahrgäste vom Bus in die Bahn wechseln können. Die Fahrgäste, die weiterhin umsteigefrei und schneller aus Richtung Bassum oder Syke bis zum Bremer Hauptbahnhof fahren wollen, muss man dieses Recht auch zugestehen. Ansonsten wäre es eine gerichtlich angeordnete Verdrängung im Bereich der Personenbeförderung.

Ein Auflassen von bisher etablierten Busverbindungen würde die Qualität des ÖPNV in den Gemeinden Stuhr und Weyhe deutlich verschlechtern. Ein Erreichen des Bahnhofs Kirchweyhe aus Richtung Brinkum, wie es derzeit mit der gut angenommenen Schnellbuslinie 1290 möglich ist, würde somit zu Gunsten des Prestigeprojekt Linie 8 unterbunden. In den Ortsteilen Moordeich und Alt-Stuhr würde der ersatzlose Wegfall der Linie 55 die Erschließung dramatisch verschlechtern. Das Siedlungsgebiet um die am stärksten frequentierte Haltestelle „Schule Moordeich“ der Linie 55 würde komplett von ÖPNV abgekoppelt.

Die Planung der Linie 8 konterkariert alle Ziele der angestrebten Verkehrswende!

Die Nachfrage wird mit vorhandenem Angebot abgedeckt!

In einer Studie mit dem Titel: „Studie der Machbarkeit für eine ÖPNV-Anbindung Thedinghausen auf der Trasse der BTE“ haben Studenten der Hochschule Bremen kürzlich untersucht, ob die Gleise von Thedinghausen über Weyhe auch für Personenverkehr nutzbar sind. In dem Artikel „Auf den Schienen bis nach Bremen“ hat die Regionale Rundschau am 30.09.22 darüber berichtet. Es wurde untersucht, welche technischen Voraussetzungen nötig sind, ob die Infrastruktur solch ein Vorhaben zulässt und wie hoch die Kosten sein könnten.

Für die Untersuchung haben die Studenten zunächst betrachtet, welche Möglichkeiten es derzeit gibt, von Thedinghausen aus nach Bremen zu kommen. In einem nächsten Schritt wurde dann betrachtet, ob und wie eine Reaktivierung der bestehenden Bahnverbindung zwischen Thedinghausen und Leeste aussehen könnte. Insgesamt wurden zehn Varianten entwickelt, die unterschiedliche Bewertungskriterien beinhalten.

In der Vorzugsvariante würde zwischen Thedinghausen, Leeste (Hagener Straße) und Bahnhof Kirchweyhe eine Eisenbahn pendeln. In Leeste könnten Fahrgäste dann in die Linie 8 einsteigen oder vom Bahnhof Kirchweyhe mit der Bahn nach Bremen kommen.

In ihrem Ergebnis kommen die Autoren der Bachelorarbeit zu dem Schluss, dass sich die Attraktivität für die Reisenden nicht verbessern würde. Die Reisezeit nicht wird sich nicht verkürzen und die Umsteigehäufigkeit nimmt zu!

Die Nachfrage wird mit vorhandenem Angebot abgedeckt! Als Alternative wird die Einrichtung eine Schnellbus-Verbindung, bei der Thedinghausen an Weyhe/Bremen angebunden wird, einzurichten.

Eine objektive Untersuchung würde mit großer Sicherheit ein ähnliches Ergebnis für die geplante Verlängerung der Linie 8 liefern, für die in mehr als zwanzig Jahren Planung nie eine Bedarfsanalyse durchgeführt wurde.

Klägliche Auslastung der Linie 8

Für die Linie 8 sind in der Zeit von 6 bis 20 Uhr 6 Fahrten je Stunde (Hin und Rück) geplant. Das ergibt  pro Tag 84 Fahrten dazu kommen noch 16 Fahrten außerhalb dieser Zeit. Ausgehend von 100 Fahrten pro Tag und einer Tramkapazität von 248 Plätzen, ergibt sich mit den sehr optimistisch prognostizierten 3000 Fahrgästen am Tag eine Auslastung der Bahn von ca. 12 %, d.h. 88 % der Fahrgastkapazität bleibt ungenutzt. Eine Gleichverteilung der Fahrgäste über den Tag ist jedoch nur eine grobe Abschätzung.

Im ÖPNV wird zwischen Hauptverkehrszeit (HVZ), Nebenverkehrszeit (NVZ) und Schwachverkehrszeit (SVZ) unterschieden. Laut einiger Quellen beträgt die HVZ täglich zweimal 2,5 h mit jeweils ca. 35% Fahrgastanteil. Die Kapazität des „Nordlichts“ (GT8N-2 SIEMENS AVENIO) beträgt lt. BSAG Homepage 248 Fahrgäste, davon 99 Sitzplätze. Mit diesen Zahlenergibt sich dann in der HVZ auf eine Auslastung von ca. 28% (2100 Fahrgäste geteilt durch 30 Fahrten mit 248 Plätzen), in der übrigen Zeit sind es ca. 5%. Die Auslastung der Linie wäre in der Tat eine Katastrophe!

Die Abschätzung zeigt eindeutig, dass der Betrieb der Linie 8 weder ökonomisch noch ökologisch zu rechtfertigen wäre. Der Einsatz von E-Bussen wäre bedarfsdeckend und außerdem deutlich kostengünstiger bei zugleich besserer Erschließung und höherer Flexibilität.

Vorgetäuschter Güterverkehr

Wir sind von dem Urteil des OVG sehr enttäuscht. Dem Hauptanliegen auf Wiederaufnahme des Verfahrens, mit dem Ziel die Rechtsgrundlage auf das Personenbeförderungsrecht statt auf Eisenbahnrecht zu stellen, wurde nicht entsprochen. Auf die eigentlich notwendige Aufklärung unterschiedlicher Standpunkte zwischen den Klägern und der Beklagten bzw. Beigeladenen hat das OVG verzichtet.

Die Behauptung der BTE, es ginge ihr um Förderung des Güterverkehrs, halten wir für vorgeschoben und unrealistisch. Seit 23 Jahren ist es ihr nicht gelungen, Güterverkehr auf dem betreffenden Streckenabschnitt neu zu akquirieren, im Gegenteil: Die Teilstrecke ab Weyhe-Leeste bis zur Landesgrenze nach Bremen wurde seitens der BTE im September 2015 wegen Unbefahrbarkeit gesperrt. Es hat sich erwiesen, dass hiesige Unternehmen kein Interesse an der Nutzung der Strecke haben.

Aber es geht den Gemeinden und der BSAG auch nicht wirklich um Güterverkehr, und auch nicht um eine effiziente und ökologische Verbesserung des ÖPNV, sondern um ein teures Prestigeprojekt. Starre Linienführung, Verkehrsbehinderung durch Querung stark befahrener Straßen, relativ geringe Auslastung der Tram selbst bei optimistischer Prognose und Lärmschutz nur so viel wie nötig etc… Modern geht anders: flexible, anpassungsfähige, bedarfsgerechte Busse mit Wasserstoff oder Batterieantrieb, die allen Ortsteilen der Gemeinden zugutekommen.

Die Kosten für die Verlängerung sind laut Haushaltsplan 2022 der Gemeinde Stuhr um ca. 86 % gegenüber der ursprünglichen Schätzung gestiegen. Die letzte Nutzen-Kosten-Analyse (Standardisierte Bewertung) für die Linie 8 stammt aus dem Jahre 2009 (auf der Preisgestaltung von 2006). Es ist daher eine neue Standardisierte Bewertung auf der Grundlage der Verfahrensanleitung von 2016 erforderlich, um die Förderfähigkeit des Projekts nachzuweisen.

Obwohl die Kläger auch hierzu ausführlich vorgetragen haben, ist das OVG auch über diesen Gesichtspunkt hinweg gegangen. Die Durchführung des Projektes ist durchaus nicht gesichert. Dazu muss ein Bescheid über die Gewährung von Fördermitten vorliegen. In einigen veröffentlichten Stellungnahmen ist behauptet worden, dass sofort mit dem Bau der Straßenbahnverlängerung Linie 8 begonnen werden kann, sogar von Juristen, die es eigentlich besser wissen müssten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Kläger haben die Möglichkeit zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision.

Darüber wird AKTIV in dieser Woche beraten.

Der vorstehende Text ist mit Ausnahme der Überschrift die Originalversion der Pressemitteilung, die an die lokalen Printmedien versandt wurde. Die zugehörigen Presseartikel im Weser Kurier, in der Regionalen Rundschau und in der Kreiszeitung können durch anklicken dieser Zeitungsnamen aufgerufen werden.

Bürger:innen intelligenter als Stuhrer und Weyher Politiker

Interessierte aus den Gemeinden Stuhr und Weyhe konnten kürzlich per Online-Beteiligung angeben, was sie sich für die geplante gemeinsame Förderregion Stuhr-Weyhe wünschen würden. Mit dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) wollen die beiden Gemeinden sich um Fördermittel aus dem europäischen Leader-Programm bewerben.

Trotz der reißerischen und nicht korrekten Aussage „Die Linie 8 kommt“ haben die Bürger:innen in beindruckender Weise gezeigt, dass sie den Aussagen der Politik zur Linie 8 wenig glauben schenken. Wie auch schon bei den Bürgerbeteiligungen zum Bebauungsplan „Bahnhof Stuhr“ und der Online-Beteiligung zur „Ortskernentwicklung Stuhr“ zeigen die Beiträge der Bürger:innen im Handlungsfeld 6 „ÖPNV“ die überwiegend gute Sachkenntnis der Teilnehmer an dieser Umfrage.

An dem sturen Festhalten der Politik an dieser seit mehr als zwanzig Jahren in Planung befindlichen Verlängerung zeigt sich, dass sie die neusten Entwicklungen offensichtlich nicht mitbekommen haben. Eine zukunftsorientierte und nachhaltige Politik sieht anders aus!

„Querspange Ost“: Baumfrevel durch Umweltressort

In der Ausgabe vom 05.01.2022 berichtete der Weser Kurier über „Protest gegen Baumfällungen“  bei den Vorbereitungen zur geplanten „Querspange Ost“. Dabei handelt es sich um eine Straßenbahnverbindung zwischen dem Viertel und der Vahr, deren verkehrspolitischer Nutzen mehr als zweifelhaft ist.

In den folgenden Tagen ( 07.01.2022 und 09.01.2022 ) erschienen zu diesem Thema eine Vielzahl von Leserbriefen, denen man eine eindeutige Ablehnung dieser Maßnahme, insbesondere der damit verbunden Abholzung eines über viele Jahrzehnte gewachsenen Baumbestands entnehmen konnte. Diese Leserbriefe sprechen für sich und bedürfen keiner weiteren Ergänzung oder Kommentierung.

Leider enthält der Artikel keinen Hinweis, wann, wo und in welchem Umfang ortsnahe Ersatzpflanzungen getätigt wurden. Das Interesse der Grünen am Klimaschutz nur ist offensichtlich nur hohles Gerede