Aktiv geht davon aus, dass die Überlandbusse sowie die Stadtbuslinie 55 weiter, d.h. auch bei einer evtl. Realisierung der Linie 8, verkehren müssen.

Die Überlandbusse, sowie die Buslinie 55 unterliegen dem Rechtsregime des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Die Straßenbahn, bzw. Eisenbahn der Linie 8, unterliegt in Niedersachsen dem Allgemeinen Eisenbahngesetz. (AEG). Das AEG ist unabhängig vom PBefG. Somit kann das AEG nicht einfach das PBefG verdrängen.

So ist es auch im Urteil des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vom 07.11.2019 zu lesen. Dort findet sich unter Rz. 15, Buchstabe b), Satz 2,: „Es bewirkt im planfestgestellten Abschnitt – und darüber hinaus – eine Verbesserung des Verkehrsangebotes, die mit den in § 1 Abs. 1 Satz 1 AEG niedergelegten Zielen übereinstimmt. Der Planfeststellungsbeschluss stellt als Planungsziel heraus, zusätzlich zur vorhandenen Busverbindung eine pünktliche, umsteigefreie und schnelle Direktverbindung zwischen den Gemeinden Stuhr und Weyhe und der Bremer Innenstadt zu schaffen, die unabhängig vom Individualverkehr ist.“

Daraus ist nicht zu erkennen, dass die Linie 8 die vorhandenen Buslinien ersetzen soll, geschweige denn darf. Es bleibt den Betreibern der BTE / BSAG freigestellt, ob sie neue Haltestellen im Bereich der Bassumer oder Syker Straße einrichten, damit potenzielle Fahrgäste vom Bus in die Bahn wechseln können. Die Fahrgäste, die weiterhin umsteigefrei und schneller aus Richtung Bassum oder Syke bis zum Bremer Hauptbahnhof fahren wollen, muss man dieses Recht auch zugestehen. Ansonsten wäre es eine gerichtlich angeordnete Verdrängung im Bereich der Personenbeförderung.

Ein Auflassen von bisher etablierten Busverbindungen würde die Qualität des ÖPNV in den Gemeinden Stuhr und Weyhe deutlich verschlechtern. Ein Erreichen des Bahnhofs Kirchweyhe aus Richtung Brinkum, wie es derzeit mit der gut angenommenen Schnellbuslinie 1290 möglich ist, würde somit zu Gunsten des Prestigeprojekt Linie 8 unterbunden. In den Ortsteilen Moordeich und Alt-Stuhr würde der ersatzlose Wegfall der Linie 55 die Erschließung dramatisch verschlechtern. Das Siedlungsgebiet um die am stärksten frequentierte Haltestelle „Schule Moordeich“ der Linie 55 würde komplett von ÖPNV abgekoppelt.

Die Planung der Linie 8 konterkariert alle Ziele der angestrebten Verkehrswende!

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