Unterschied zwischen Straßenbahn und Eisenbahn

Nicht einmal der Vorhabenträger kennt den Unterschied zwischen Straßenbahn und Eisenbahn. Es stellt sich somit die Frage, was unter diesen Umständen von den gerichtlichen Auseinandersetzungen um den Planfeststellungsbeschluss zur Linie 8 halten ist. Mit Entsetzen konnte man diese Unkenntnis zwei Zeitungsartikeln in der Regionalen Rundschau und in der Kreiszeitung entnehmen. Aktiv hat dies zum Anlass genommen, einen Offenen Brief an die BSAG zu senden. Den Offenen Brief haben auch die Zeitungen erhalten. Reaktionen stehen aber bislang aus.

Pressemitteilung zur Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung B-Plan „Bahnhof Stuhr“

Nachdem sich einige Mitglieder von „Aktiv“ an der am 11.03.21 als Online-Veranstaltung durchgeführten Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan „Bahnhof Stuhr“ beteiligt hatten, nutzte der Vorstand die Berichterstattung in der Presse, um mit einer eigenen Pressemitteilung auf Unklarheiten und fehlende Informationen aufmerksam zu machen.

Die Kreiszeitung hat diese Pressemitteilung am 23.03.21 nahezu unverändert als Leserbrief veröffentlicht. Die Regionale Rundschau hat dagegen vor einer stark gekürzten Veröffentlichung als Artikel in der Ausgabe vom 29.03.21 die Meinung des Stuhrer Bürgermeister eingeholt, um diese dem Artikel hinzuzufügen. Umgekehrt geschieht dies leider nicht. Bei Meinungsäußerungen der Verwaltung ist „Aktiv“ noch nie zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Eine fragwürdige Praxis der Ungleichbehandlung.

Festzustellen ist aber, dass sich Herr Korte beim Thema Lärmentwicklung der Avenio Straßenbahnen der Firma Siemens zeigt als nicht im Bilde zeigt. Im Raum München haben sich bereits viele Anwohner über verheerende Auswirkungen des Lärms dieser Bahnen auf ihre Gesundheit beschwert. Herr Korte behauptet dagegen, diese Straßenbahnen wären leiser und ignoriert durch Verweise auf veraltete Gutachten, die in der Bürgerbeteiligung geäußerten Bedenken der Anwohner. Die in der Sitzung gegebene Zusage seiner Stellvertreterin, sich des Themas Lärm noch einmal anzunehmen, scheint damit nur ein leeres Versprechen zu sein.

Bürgerbeteiligung Ortskernentwicklung Stuhr

Wer sich an der Bürgerbeteiligung für die Ortskernentwicklung Stuhr beteiligen
möchte, hat dafür ab Montag, 22. März, Gelegenheit. An dem Online-Beteiligungsverfahren,
können die Bürger bis zum 7. April teilnehmen. Am 22. März gibt es außerdem am Rathaus Stuhr einen Marktstand, an dem sich Bürger informieren und ihre Ideen und Anregungen vortragen können. Aufgrund der Corona-Pandemie ist dafür jedoch eine Anmeldung erforderlich.
An der Onlinebeteiligung vom 22. März bis April können alle Interessierten ganz einfach
unter www.stuhr.govote.de teilnehmen. Dort informieren u.a. Videoclips über den Stand der Planungen. Darüber hinaus gibt es hinterlegte, anonymisierte Fragebögen.
Mit der Bürgerbeteiligung soll ein erster Schritt auf dem Weg zur Ortskerngestaltung erfolgen. Mit den daraus entwickelten Ideen will sich die Gemeinde Stuhr bis 1. Juni 2021 für das Städtebauförderprogramm „Lebendige
Zentren – Erhalt und Entwicklung der PEA Orts- und Stadtkerne“ bewerben.

Lautstärke eines Presslufthammers

Die auch für den Einsatz auf der BTE-Trasse vorgesehenen Fahrzeuge vom Typ „Avenio“ verursachen offenbar eine starke Lärmbelästigung. Die BSAG führt das auf den Winter zurück, dabei sind diese Probleme im Raum München längst bekannt. Dort wird die Lärmbelästigung durch die Avenio-Bahnen von Siemens schon seit geraumer Zeit beklagt , wie man z.B. einem Artikel der Münchener Zeitung Merkur entnehmen kann. Viele Anwohner haben sich über verheerende Auswirkungen des neuen Lärms auf die Gesundheit beschwert. Der Krach wir als unzumutbar bezeichnet!

Rechtsexperte bestätigt Richtigkeit der Entscheidung des OVG Lüneburg zur Linie 8

In einer Veröffentlichung bestätigt Prof. Dr. Urs Kramer die Richtigkeit der Entscheidung des OVG Lüneburg aus dem Jahr 2016 (Urteil vom 26.08.2016, Az. 7 KS 41/13). Der Autor vertritt die Meinung, dass die vom Oberverwaltungsgericht angeführten Argumente zur Begründung des Ergebnisses des OVG Lüneburg nicht verfangen und unterbreitet einen eigenen Lösungsvorschlag. Dabei widerspricht er einem Vorrang des AEG-Planfeststellungsrechts in Zweifelsfällen und nimmt eine Betrachtung des konkreten Falles eines gewollten Mischsystems vor. Im Ergebnis sei der Richterspruch des OVG Lüneburg richtig, seine Begründung hingegen nicht zutreffend. Abschließend geht er noch auf die Entbehrlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung ein, deren Fehlen zweifelsfrei zu einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen musste.

Diese Ausführungen eines anerkannten Rechtsexperten lassen erneut große Zweifel an der Richtigkeit des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.11.2019 aufkommen, dass die tatsächlichen Gegebenheiten völlig ignoriert hat. Es seien hier nur noch einmal die in den Ausführungen des Berichterstatters erwähnte regelmäßige Nutzung der Strecke durch Güterverkehr und die täglichen Fahrten des „Pingelheinis“ erwähnt.